Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 25.01.2008 - I-2 U 66/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Unterlassung, Auskunft, Rechnungslegung und Feststellung der Entschädigungspflicht sowie Schadensersatz wegen Verletzung von Patentrechten; Aussetzung des Verfahrens hinsichtlich geltend gemachter Ersatzansprüche wegen Patentverletzung aufgrund eines ...
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PatG § 9 Satz 2 Nr. 1; PatG § 139 Abs. 1
Verletzung eines Patents zur Scharnierkonstruktion von um 270 Grad schwenkbaren Lkw-Laderaumtüren
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 05.06.2003 - 2 U 66/01
- OLG Düsseldorf, 25.01.2008 - I-2 U 66/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.11.1986 - X ZR 56/85
Aussetzung der Verhandlung im Rechtsstreit über eine Patentverletzung (Verwendung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2008 - 2 U 66/01
Angesichts des Umstandes, dass ein Patent seinem Inhaber nur ein zeitlich begrenztes Ausschließlichkeitsrecht gewährt, dessen Durchsetzung durch eine Aussetzung der Verhandlung eines Verletzungsrechtsstreits - selbst dann, wenn bereits wie hier ein nur gegen Sicherheitsleistung des Patentinhabers vorläufig vollstreckbares erstinstanzliches Urteil vorliegt - jedenfalls erheblich erschwert würde, kommt eine Aussetzung nur in Betracht, wenn eine Vernichtung des Klagepatents in dem gegen dieses Recht anhängigen Verfahren nicht nur möglich, sondern überwiegend wahrscheinlich ist (vgl. dazu außer BGH, GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug - auch Senat, Mitt. 1997, 257 ff. - Steinknacker - sowie GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe). - OLG Düsseldorf, 16.11.1978 - 2 U 15/78
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2008 - 2 U 66/01
Angesichts des Umstandes, dass ein Patent seinem Inhaber nur ein zeitlich begrenztes Ausschließlichkeitsrecht gewährt, dessen Durchsetzung durch eine Aussetzung der Verhandlung eines Verletzungsrechtsstreits - selbst dann, wenn bereits wie hier ein nur gegen Sicherheitsleistung des Patentinhabers vorläufig vollstreckbares erstinstanzliches Urteil vorliegt - jedenfalls erheblich erschwert würde, kommt eine Aussetzung nur in Betracht, wenn eine Vernichtung des Klagepatents in dem gegen dieses Recht anhängigen Verfahren nicht nur möglich, sondern überwiegend wahrscheinlich ist (vgl. dazu außer BGH, GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug - auch Senat, Mitt. 1997, 257 ff. - Steinknacker - sowie GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 05.06.2003 - I-2 U 66/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Ansprüche aufgrund eines Patents für eine Laderaumtür für einen Kastenaufbau; Aussetzung des Patentverletzungsverfahrens im Hinblick auf das gegen das Klagepatent anhängige Einspruchsverfahren
- Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz
Laderaumtür
- rewis.io
- rechtsportal.de
PatG § 9; ZPO § 148
Ansprüche aufgrund eines Patents für eine Laderaumtür für einen Kastenaufbau; Aussetzung des Patentverletzungsverfahrens im Hinblick auf das gegen das Klagepatent anhängige Einspruchsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 05.06.2003 - I-2 U 66/01
- OLG Düsseldorf, 25.01.2008 - 2 U 66/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.11.1986 - X ZR 56/85
Aussetzung der Verhandlung im Rechtsstreit über eine Patentverletzung (Verwendung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2003 - 2 U 66/01
Angesichts des Umstandes, dass ein Patent seinem Inhaber nur ein zeitlich begrenztes Ausschließlichkeitsrecht gewährt, dessen Durchsetzung durch eine Aussetzung der Verhandlung eines Verletzungsrechtsstreits - selbst dann, wenn bereits wie hier ein nur gegen Sicherheitsleistung des Patentinhabers vorläufig vollstreckbares erstinstanzliches Urteil vorliegt - jedenfalls erheblich erschwert würde, kommt eine Aussetzung nur in Betracht, wenn eine Vernichtung des Klagepatents in dem gegen dieses Recht anhängigen Verfahren nicht nur möglich, sondern überwiegend wahrscheinlich ist (vgl. dazu außer BGH, GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug - auch Senat, Mitt. 1997, 257 ff. - Steinknacker - sowie GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe). - OLG Düsseldorf, 16.11.1978 - 2 U 15/78
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2003 - 2 U 66/01
Angesichts des Umstandes, dass ein Patent seinem Inhaber nur ein zeitlich begrenztes Ausschließlichkeitsrecht gewährt, dessen Durchsetzung durch eine Aussetzung der Verhandlung eines Verletzungsrechtsstreits - selbst dann, wenn bereits wie hier ein nur gegen Sicherheitsleistung des Patentinhabers vorläufig vollstreckbares erstinstanzliches Urteil vorliegt - jedenfalls erheblich erschwert würde, kommt eine Aussetzung nur in Betracht, wenn eine Vernichtung des Klagepatents in dem gegen dieses Recht anhängigen Verfahren nicht nur möglich, sondern überwiegend wahrscheinlich ist (vgl. dazu außer BGH, GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug - auch Senat, Mitt. 1997, 257 ff. - Steinknacker - sowie GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe).
- OLG Düsseldorf, 03.02.2022 - 2 U 20/21
Ansprüche wegen Patentverletzung; Waage mit einer Tragplatte zur Aufnahme einer …
Zwar unterliegt die Aussetzung der Verhandlung etwas weniger strengen Anforderungen, wenn der Patentinhaber bereits über einen Unterlassungstitel verfügt und daraus vollstrecken kann (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2002, 369, 377 - Haubenstretchautomat; Urteil vom 05.06.2003, Az.: I-2 U 66/01, Rz. 73 bei Juris).
Rechtsprechung
LSG Bayern, 21.09.2001 - L 2 U 66/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer
Gesetzliche Unfallversicherung; Schüler Unfallversicherung; Unfall vor Einbeziehung von Schülern allgemeinbildender Schulen in die gesetzliche Unfallversicherung; Entscheidung durch Beschluss
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 09.01.2001 - S 5 U 122/99
- LSG Bayern, 21.09.2001 - L 2 U 66/01
Wird zitiert von ...
- LSG Berlin, 13.02.2003 - L 3 U 41/01
Ablehnung der Gewährung von Übergangsleistungen mangels der konkreten Gefahr …
Gegen das am 11. April 2001 zugestellte Urteil in dem Verfahren S 22 U 526/99 richtet sich die am 30. April 2001 eingelegte Berufung L 2 U 66/01 und gegen das am 11. April 2001 zugestellte Urteil in dem Verfahren S 22 U 689/99 richtet sich die am 30. April 2001 eingelegte Berufung L 3 U 41/01. Durch Beschluss vom 20. Juli 2001 hat der Senat die beiden Verfahren unter dem Aktenzeichen L 3 U 41/01 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.