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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.01.2008 - I-2 U 66/01   

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https://dejure.org/2008,18512
OLG Düsseldorf, 25.01.2008 - I-2 U 66/01 (https://dejure.org/2008,18512)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.01.2008 - I-2 U 66/01 (https://dejure.org/2008,18512)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Januar 2008 - I-2 U 66/01 (https://dejure.org/2008,18512)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung, Auskunft, Rechnungslegung und Feststellung der Entschädigungspflicht sowie Schadensersatz wegen Verletzung von Patentrechten; Aussetzung des Verfahrens hinsichtlich geltend gemachter Ersatzansprüche wegen Patentverletzung aufgrund eines ...

  • Judicialis
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 9 Satz 2 Nr. 1; PatG § 139 Abs. 1
    Verletzung eines Patents zur Scharnierkonstruktion von um 270 Grad schwenkbaren Lkw-Laderaumtüren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.11.1986 - X ZR 56/85

    Aussetzung der Verhandlung im Rechtsstreit über eine Patentverletzung (Verwendung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2008 - 2 U 66/01
    Angesichts des Umstandes, dass ein Patent seinem Inhaber nur ein zeitlich begrenztes Ausschließlichkeitsrecht gewährt, dessen Durchsetzung durch eine Aussetzung der Verhandlung eines Verletzungsrechtsstreits - selbst dann, wenn bereits wie hier ein nur gegen Sicherheitsleistung des Patentinhabers vorläufig vollstreckbares erstinstanzliches Urteil vorliegt - jedenfalls erheblich erschwert würde, kommt eine Aussetzung nur in Betracht, wenn eine Vernichtung des Klagepatents in dem gegen dieses Recht anhängigen Verfahren nicht nur möglich, sondern überwiegend wahrscheinlich ist (vgl. dazu außer BGH, GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug - auch Senat, Mitt. 1997, 257 ff. - Steinknacker - sowie GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.1978 - 2 U 15/78
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2008 - 2 U 66/01
    Angesichts des Umstandes, dass ein Patent seinem Inhaber nur ein zeitlich begrenztes Ausschließlichkeitsrecht gewährt, dessen Durchsetzung durch eine Aussetzung der Verhandlung eines Verletzungsrechtsstreits - selbst dann, wenn bereits wie hier ein nur gegen Sicherheitsleistung des Patentinhabers vorläufig vollstreckbares erstinstanzliches Urteil vorliegt - jedenfalls erheblich erschwert würde, kommt eine Aussetzung nur in Betracht, wenn eine Vernichtung des Klagepatents in dem gegen dieses Recht anhängigen Verfahren nicht nur möglich, sondern überwiegend wahrscheinlich ist (vgl. dazu außer BGH, GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug - auch Senat, Mitt. 1997, 257 ff. - Steinknacker - sowie GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe).
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   OLG Düsseldorf, 05.06.2003 - I-2 U 66/01   

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https://dejure.org/2003,18000
OLG Düsseldorf, 05.06.2003 - I-2 U 66/01 (https://dejure.org/2003,18000)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.06.2003 - I-2 U 66/01 (https://dejure.org/2003,18000)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Juni 2003 - I-2 U 66/01 (https://dejure.org/2003,18000)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.11.1986 - X ZR 56/85

    Aussetzung der Verhandlung im Rechtsstreit über eine Patentverletzung (Verwendung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2003 - 2 U 66/01
    Angesichts des Umstandes, dass ein Patent seinem Inhaber nur ein zeitlich begrenztes Ausschließlichkeitsrecht gewährt, dessen Durchsetzung durch eine Aussetzung der Verhandlung eines Verletzungsrechtsstreits - selbst dann, wenn bereits wie hier ein nur gegen Sicherheitsleistung des Patentinhabers vorläufig vollstreckbares erstinstanzliches Urteil vorliegt - jedenfalls erheblich erschwert würde, kommt eine Aussetzung nur in Betracht, wenn eine Vernichtung des Klagepatents in dem gegen dieses Recht anhängigen Verfahren nicht nur möglich, sondern überwiegend wahrscheinlich ist (vgl. dazu außer BGH, GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug - auch Senat, Mitt. 1997, 257 ff. - Steinknacker - sowie GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.1978 - 2 U 15/78
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2003 - 2 U 66/01
    Angesichts des Umstandes, dass ein Patent seinem Inhaber nur ein zeitlich begrenztes Ausschließlichkeitsrecht gewährt, dessen Durchsetzung durch eine Aussetzung der Verhandlung eines Verletzungsrechtsstreits - selbst dann, wenn bereits wie hier ein nur gegen Sicherheitsleistung des Patentinhabers vorläufig vollstreckbares erstinstanzliches Urteil vorliegt - jedenfalls erheblich erschwert würde, kommt eine Aussetzung nur in Betracht, wenn eine Vernichtung des Klagepatents in dem gegen dieses Recht anhängigen Verfahren nicht nur möglich, sondern überwiegend wahrscheinlich ist (vgl. dazu außer BGH, GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug - auch Senat, Mitt. 1997, 257 ff. - Steinknacker - sowie GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe).
  • OLG Düsseldorf, 03.02.2022 - 2 U 20/21

    Ansprüche wegen Patentverletzung; Waage mit einer Tragplatte zur Aufnahme einer

    Zwar unterliegt die Aussetzung der Verhandlung etwas weniger strengen Anforderungen, wenn der Patentinhaber bereits über einen Unterlassungstitel verfügt und daraus vollstrecken kann (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2002, 369, 377 - Haubenstretchautomat; Urteil vom 05.06.2003, Az.: I-2 U 66/01, Rz. 73 bei Juris).
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 21.09.2001 - L 2 U 66/01   

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https://dejure.org/2001,18016
LSG Bayern, 21.09.2001 - L 2 U 66/01 (https://dejure.org/2001,18016)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21.09.2001 - L 2 U 66/01 (https://dejure.org/2001,18016)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21. September 2001 - L 2 U 66/01 (https://dejure.org/2001,18016)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer

    Gesetzliche Unfallversicherung; Schüler Unfallversicherung; Unfall vor Einbeziehung von Schülern allgemeinbildender Schulen in die gesetzliche Unfallversicherung; Entscheidung durch Beschluss

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...

  • LSG Berlin, 13.02.2003 - L 3 U 41/01

    Ablehnung der Gewährung von Übergangsleistungen mangels der konkreten Gefahr

    Gegen das am 11. April 2001 zugestellte Urteil in dem Verfahren S 22 U 526/99 richtet sich die am 30. April 2001 eingelegte Berufung L 2 U 66/01 und gegen das am 11. April 2001 zugestellte Urteil in dem Verfahren S 22 U 689/99 richtet sich die am 30. April 2001 eingelegte Berufung L 3 U 41/01. Durch Beschluss vom 20. Juli 2001 hat der Senat die beiden Verfahren unter dem Aktenzeichen L 3 U 41/01 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.
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